von Ulrich Finckh Die Vorschläge der Wehrstrukturkommission haben die Diskussion über die
Wehrpflicht neu angefacht. Wegen der Bedeutung der Wehrpflicht für
Kriegsdienstverweigerung und Ersatzdienste müssen sich auch
Kriegsdienstverweigerer an der Diskussion beteiligen. Interessant an dem
Kommissionsbericht ist, dass er die Wehrpflicht für verzichtbar erklärt.
Problematisch ist, dass er trotz der guten Hinweise auf Völkerrecht, die OSZE
und die UNO kaum verhüllt nur noch eine Interventionsarmee fordert, während das
Grundgesetz Militär allein mit der Verteidigung begründet (Art. 87a
GG). Es ist selbstverständlich, dass Kriegsdienstverweigerer gegen Krieg und
Kriegsvorbereitung sind: Was gibt ihnen dann das Recht, zu Militärplanungen mehr
als Nein zu sagen? Es gibt leider gute Gründe, genauer Stellung zu nehmen. Die Wehrpflicht zwingt jeden jungen Mann, sein Recht auf Gewissensfreiheit,
auf Kriegsdienstverweigerung, erst einmal einzufordern. Nur wenn staatliche
Prüfungsgremien es ihm gewähren, darf er von dem in der Verfassung garantierten
Grundrecht Gebrauch machen. Und dann muss er noch einen Ersatzdienst leisten,
der länger und oft auch schwerer als der Dienst der Grundwehrdienstleistenden (W
10) ist: Dieser Zwangsdienst verlangt große Opfer an Freiheit, Einkommen und
Lebenszeit. Militärische Verteidigung der Menschen und ihrer Rechte ist im Zeitalter der
A-, B- und C-Massenvernichtungsmittel nicht mehr möglich. Selbst kleine Kriege
zerstören regelmäßig mehr, als man zu schützen meint, wie sich in den Kriegen
und Bürgerkriegen seit 1945 immer wieder gezeigt hat. Die schlimmste Gefahr für
die Menschenrechte waren meist die eigenen Regierungen und/oder das jeweilige
Militär im Griechenland der Obristendiktatur ebenso wie in den Kurdengebieten
der Türkei, in Chile wie auf dem Platz des himmlischen Friedens, in Kambodscha
wie am Kongo und an vielen anderen Stellen dieser Erde. Unter den Zerstörungen,
Verlusten und Verletzungen, den Entlaubungsmitteln, urangehärteter Munition,
Streubomben und Minen leiden Millionen Menschen noch lange nach Kriegsende. Pazifisten werfen den Regierenden vor, das alles durch die Wehrpflicht zu
überspielen. Sie mache aus dem Training von Tötung, Körperverletzung und
Verwüstung ganzer Städte und Landstriche eine positive Aufgabe. Was im zivilen
Leben strikt verboten ist, was die Polizei wegen der Gefährdung Unbeteiligter
und der Angemessenheit der Mittel selbst bei schweren Verbrechen nie und nimmer
machen würde, sei für militärisches Handeln der Normalfall. Die Wehrpflicht
mache dies sogar zur Pflicht wie das Steuerzahlen und die Beachtung der
Straßenverkehrsordnung, wie den Schulbesuch und die pünktliche Bezahlung von
Rechnungen. Aber nicht die Grundsatzkritik der Minderheit bestimmt die
derzeitige öffentliche Diskussion, sondern eine Fülle pragmatischer
Argumente. Von daher ist es notwendig, die vielen öffentlich vorgebrachten Gründe für
die Wehrpflicht zu prüfen und zu analysieren. Wenn sich dabei ihre Unhaltbarkeit
herausstellt, hat sie in einer Welt, die die Sicherung des Friedens der UN
übertragen hat, keine Berechtigung mehr. Denn polizeiähnliche Hilfestellung für
die UNO verlangt professionelle Ausbildung und völlig andere Ausrichtung und
Organisation als sie mit Wehrpflichtigen möglich ist. Wer Frieden will, muss das
internationale Recht stärken, internationale Gerechtigkeit fördern und nationale
Macht, insbesondere militärische nationale Macht reduzieren. Die Wehrpflicht
ist, wie die Wehrstrukturkommission zu Recht feststellt, aktuell verzichtbar.
Das Eintreten für das Völkerrecht und die Menschenrechte im eigenen Land und
weltweit ist eine wichtigere Hilfe zu Frieden und Gerechtigkeit in unserer Zeit.
Unabhängig von der Grundsatzfrage muss aber im Einzelnen kritisiert werden. Bei
der Diskussion um die Wehrpflicht werden nämlich ständig Behauptungen
aufgestellt, die nicht zutreffen. Es gilt, das richtig zu stellen. Behauptet wird, die Wehrpflicht sei
Verfassungspflicht. Richtig ist, dass das Grundgesetz als Verfassungsnorm das
Verbot von Pflicht- und Zwangsdiensten und die Garantie der freien Berufswahl
hat (Art. 12 GG). Die Kannbestimmung zur Ermöglichung der Wehrpflicht im
nachträglichen Artikel 12a GG erlaubt zwar als Ausnahme die Wehrpflicht, fordert
sie aber keineswegs. Will der Gesetzgeber von dieser Erlaubnis Gebrauch machen,
muss er das angesichts der schweren Grundrechtseingriffe begründen. 1955 war die
Begründung für die Mehrheit die Bedrohung im Kalten Krieg durch den Warschauer
Pakt. Heute ist der Ostblock aufgelöst, unsere östlichen Nachbarn sind
Verbündete und die russische Armee ist nach Ansicht von Militärfachleuten zu
keinem großen Angriff in der Lage. Andere Bedrohungen sind nicht zu erkennen.
Das Bundesverfassungsgericht hat im übrigen schon 1978 festgestellt, dass zur
Verteidigung auch eine Freiwilligenarmee aufgestellt werden kann. Der
Verteidigungsminister kann die Wehrpflicht durch einfache Anordnung jederzeit
aussetzen. Behauptet wird, die Wehrpflicht sei die einer
Demokratie angemessene Wehrform oder, wie im Parlamentarischen Rat Professor
Heuss meinte, „das legitime Kind der Demokratie"; aber auch große Leute können
irren. Richtig ist, dass die französische Revolution für jedermann
das Recht (nicht die Pflicht) zum Waffentragen gefordert hat und erst Napoleon
eine Wehrpflicht für seine Kriege organisiert hat. Der Diktator hat Schule
gemacht. Seitdem haben die absolutistischen Fürsten Wehrpflichtarmeen zur
Unterdrückung ihrer Völker, zum Beispiel der demokratischen Bewegung von 1848,
benutzt. (Dagegen forderten die Demokraten das Recht zur Bewaffnung aller.) Wie
die Fürsten hatten die Diktatoren des 20. Jahrhunderts, Stalin, Mao, Hitler und
viele andere Despoten Wehrpflichtarmeen, während die alten angelsächsischen
Demokratien (Großbritannien, die USA, Kanada und Irland) die Wehrpflicht nur als
Notmaßnahme im Krieg kennen. Ein System von Befehl und Gehorsam kann nicht
demokratische Normalität sein. Wer vor einer Freiwilligenarmee Angst hat, sollte
bedenken, dass die Reichswehr ab 1924 die Wiedereinführung der Wehrpflicht
geplant und gefordert hat und Hitler diesen Planungen entsprochen hat. Erst mit
der Wehrpflicht war ein Angriffskrieg denkbar, wie er dann ja auch 1939
angefangen wurde. Behauptet wird, die Wehrpflicht verhindere
leichtfertige militärische Aktionen. Richtig ist, dass Wehrpflichtige nur zur Verteidigung
geeignet sind und deshalb zu Recht bei kriegerischen Interventionen nicht
eingesetzt werden. Ausschließlich die Freiwilligen der Krisenreaktionskräfte
waren deshalb an den bisherigen kriegerischen Auslandseinsätzen (Somalia,
Bosnien, Kosovo) beteiligt. Die Krisenreaktionskräfte der Bundeswehr sind längst
eine reine Freiwilligenarmee. Dass einige freiwillig länger dienende
Wehrpflichtige noch als Grundwehrdienstleistende bezeichnet werden, ist
irreführend. Sie sind in Wahrheit freiwillige Soldaten und können auf Grund
ihrer eigenen Verpflichtung und längeren Ausbildung überall so eingesetzt
werden, wie eben Freiwillige eingesetzt werden. Eine viel wirksamere Sicherung
gegen leichtfertiges Kriegsführen sind die geringen Zahlen verfügbarer
freiwilliger Soldaten in einer Freiwilligenarmee. Die Wehrpflicht hat dagegen
weder 1864, 1866, 1870, 1914 noch 1939 Angriffskriege verhindert. Behauptet wird, die Wehrpflichtigen würden
verhindern, dass die Bundeswehr zum Staat im Staate und antidemokratisch
wird. Richtig ist, dass Grundwehrdienstleistende (mit Ausnahme von
Ärzten und Apothekern) in den zehn Monaten des Grundwehrdienstes nicht einmal
Unteroffizier werden können und nur darauf warten, die Zeit bald hinter sich zu
haben. Sie haben zu gehorchen und nichts zu sagen. Alle entscheidenden
Positionen, alle Kommandostellen, Stäbe, besonders heiklen Aufgaben sind
freiwillig länger dienenden Soldaten anvertraut. Dementsprechend kommt Kritik
beim Amt des Wehrbeauftragten auch vor allem von Längerdienenden, weil diese
sich mehr mit ihrer Situation auseinandersetzen müssen. Behauptet wird, die Wehrpflichtigen sicherten
die Verbindung der Gesellschaft mit der Bundeswehr und der Bundeswehr mit der
Gesellschaft. Richtig ist, dass Grundwehrdienstleistende viel zu kurz
dabei und viel zu einflusslos sind, um in der Bundeswehr auch nur minimal etwas
zu bewirken. Wer wirkliche Verbindung zur Zivilgesellschaft will, muss den
Austausch zwischen zivilen und militärischen Positionen (wie zum Beispiel bei
den Sanitätsoffizieren) auf allen Ebenen ermöglichen. Behauptet wird, die Wehrpflicht sei notwendig,
um qualifizierte Bewerber für die Freiwilligenlaufbahnen zu gewinnen. Richtig ist, dass die Bundeswehr so schlechten Sold zahlt
und ihre Leute so schlecht behandelt, dass sie in der Tat wenig Bewerber hat.
Nur für Offizierslaufbahnen ist das Angebot des Studiums ein positiver und
anscheinend auch ausreichender Anreiz. Für Mannschafts- und
Unteroffizierslaufbahnen melden sich höchstens diejenigen, die im zivilen Leben
geringe Chancen haben. Das ist mit und ohne Wehrpflicht eine negative Auslese.
Die Kommission fordert deshalb bessere Bezahlung, mehr Mitsprache, mehr
fachliche Förderung für das spätere zivile Fortkommen und mehr Rücksicht auf die
Familien der Soldaten. Wichtig ist aber auch, dass nicht sinnlose (Somalia) oder
völkerrechtswidrige Einsätze (Kosovo) befohlen werden. Behauptet wird, die Wehrpflicht sei notwendig,
weil die Anwerbung von Freiwilligen zu viel koste. Richtig ist, dass das Wehrpflichtsystem einen Riesenaufwand
für Erfassung , Musterung, Einberufung, Wehrüberwachung und Zwangsmaßnahmen
gegen Unwillige erfordert. Es ist nicht glaubhaft, dass die notwendige
Verstärkung der Freiwilligenwerbung mehr kosten soll. Behauptet wird, die Wehrpflicht sei billiger,
eine Freiwilligenarmee viel zu teuer. Richtig ist, dass derzeit Wehrpflichtige höchstens drei
ihrer zehn Monate wenigstens bedingt einsatzfähig sind. Die Kosten für Soldaten
bestehen zu erheblichen Teilen aus den Kosten für Ausrüstung, Waffen, Kasernen,
Übungsplätzen und nur zum Teil aus den Personalkosten. Deshalb ist eine
Freiwilligenarmee, die die bisher 110.000 Wehrpflichtigen (mit ca. 30.000
Einsatzfähigen) durch 40.000 Soldaten auf Zeit für vier Jahre (mit ebenfalls ca.
30.000 Einsatzfähigen) ersetzt, mit Sicherheit nicht teurer, sondern wesentlich
billiger. Sie spart nämlich bei gleicher Kampfkraft nicht nur 2/3 der
Personalkosten, Ausrüstung und Liegenschaften, sondern auch ca. 20.000
Vorgesetzte. Aus diesem Grunde gehen immer mehr Verbündete von der Wehrpflicht
ab. Auch die Kommission plädiert für weniger Soldaten und rechnet mit
Einsparungen. Erst recht gilt das, wenn die Bundeswehr weiter verkleinert
wird. Behauptet wird, die Wehrpflicht müsse wegen des
Zivildienstes erhalten bleiben. Richtig ist, dass der Zivildienst wegen der hohen Zuschüsse
des Bundes zwar für die einzelne Dienststelle hoch subventionierte und deshalb
billige Hilfskräfte zur Verfügung stellt (pro Zivildienstleistenden gibt der
Bund ca. 20.000 DM aus!). Würde dieses Geld - allein im Haushalt des
Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend über 2 Milliarden DM
im Jahr (!) - dem sozialen Bereich zur Verfügung gestellt, könnten alle Aufgaben
durch normale Arbeitskräfte wahrgenommen werden. Die vom
Bundesverfassungsgericht verlangte Neuverteilung der Finanzen zwischen Bund und
Ländern und das Hinzukommen der Pflegeversicherung machen eine völlige
Umstellung auf normale Dienstleistungen gerade jetzt am ehesten möglich. Behauptet wird, die Reichswehr der Weimarer
Republik sei undemokratisch gewesen, wie sich in der Anfangszeit bei Angriffen
auf die Demokratie und 1933 gegenüber Hitler gezeigt habe. Das sei typisch für
eine Freiwilligenarmee. Richtig ist, dass alle Eliten der Weimarer Republik diese
ablehnten. Beamte, Ärzte, Richter, Pfarrer, Studenten waren wie die Soldaten
alles andere als demokratisch gesinnt. Und in den Auseinandersetzungen mit
Freikorps/Kapp-Putsch trafen die von der Reichswehr übernommenen Reste der
Weltkriegswehrpflichtarmee auf ihre Kameraden aus den Schützengräben, die nicht
übernommenen Reste dieser Wehrpflichtarmee nämlich. Dass das schwierig war, ist
verständlich. Aber heute kommen freiwillige Soldaten aus einer Gesellschaft mit
gefestigter und bejahter Demokratie. Behauptet wird, die Wehrpflichtarmee sei besser
als eine Freiwilligenarmee. Richtig ist, dass die Bundeswehr das offensichtlich selbst
nicht glaubt, denn in ihren Krisenreaktionskräften hat sie nur Freiwillige.
Richtig ist auch, dass die USA der Bundeswehr vorwerfen, sie sei nicht
professionell genug für das Bündnis. Viele Horrorgeschichten über angebliche
Schwierigkeiten bei den Verbündeten mit Freiwilligenarmeen werden von diesen als
üble Nachrede zurückgewiesen. Behauptet wird, die Wehrpflicht habe sich
bewährt. Richtig ist, dass die Aufteilung in Krisenreaktionskräfte
und Hauptverteidigungskräfte das Gegenteil beweist. Im privaten Gespräch mit
Offizieren kann man oft hören, es sei Zeit, auf die Wehrpflicht zu verzichten -
nur öffentlich wird das kaum gesagt, da gilt die Ideologie des zuständigen
Ministers. Behauptet wird, die Wehrpflicht sei wegen der
vielen Reservisten für den Aufwuchs im Mobilmachungsfall notwendig. Richtig ist, dass auch dafür Freiwillige genommen werden
können, die wie die Nationalgarde der USA eine kurze Ausbildung mitmachen. Zwang
ist dafür keine Bedingung. Derzeit werden wegen der Wehrpflicht viel mehr
Soldaten ausgebildet, als nach dem 2 + 4-Vertrag zulässig ist. Dieser
Vertragsbruch wird kaschiert, indem nur ein Teil „mob-beordert" und damit für
den Mobilmachungsumfang gezählt wird. Behauptet wird, Deutschland müsse mit Angriffen
oder Terroranschlägen aus Staaten rechnen, die die USA „Schurkenstaaten" nennen,
deshalb sei die Wehrpflicht zur Verteidigungsbereitschaft notwendig. Richtig ist, dass gegen solche Gefahren im Innern nur die
Profis von Staatsanwaltschaften und Polizei, nach außen nur hochspezialisierte,
also länger dienende freiwillige Soldaten eingesetzt werden können. Behauptet wird, die Wehrpflicht sei nötig und
sinnvoll, um jungen Männern ihre Pflichten gegenüber ihrem Land deutlich zu
machen. Richtig ist, dass Pflichten von klein auf zu lernen sind vom
Verhalten im Straßenverkehr bis zur Schulpflicht und später zum Steuerzahlen.
Die Wehrpflicht der Männer ist dazu nicht nötig und nicht geeignet. Sie ist
vielmehr eine zwangsweise Naturalleistung, ein Relikt aus dem Pflichtsystem des
Obrigkeitsstaates und eine Vergötzung des eigenen Staates, weil sie unterstellt,
dieser könne Menschenopfer - eigene wie fremde - verlangen. Sie verharmlost das
Töten, Verletzen und Zerstören im Kriege, sodass z.B. die Soldaten, die Hitlers
Angriffs- und Vernichtungskrieg geführt hatten, hinterher sagen konnten, sie
hatten „nur Ihre Pflicht getan". Behauptet wird, die Wehrpflicht sei wegen der
Verbündeten notwendig. Richtig ist, dass gerade in der NATO immer mehr Staaten von
der Wehrpflicht abgehen. Es ist nicht glaubhaft, dass sie von Deutschland das
Festhalten an der Wehrpflicht verlangen. Das Gegenteil dürfte der Fall sein. Behauptet wird, die Wehrpflicht sei gut für
junge Männer. Richtig ist, dass jede Armee zu problematischem männlichem
Rollenverhalten verführt, was besonders in Kriegssituationen deutlich wird an
Vergewaltigungen und zunehmender Prostitution. Aber auch im Friedensbetrieb
verführt das erzwungene Soldatsein häufig zu Nikotin- und Alkoholmissbrauch und
anderem Fehlverhalten. Behauptet wird, die Wehrpflicht biete
eventuellen Interessenten die Chance, die Bundeswehr kennenzulernen, ehe sie
sich länger verpflichten. Richtig ist, dass es der Bundeswehr freisteht, eine
freiwillige Probezeit einzuführen, damit eventuelle Interessenten sich in ihr
umsehen können. Man muss nicht jedes Jahr 250.000 junge Männer einsperren, damit
sich 10.000 freiwillig melden. Behauptet wird, die Wehrpflicht biete einen
Ausgleich für die Benachteiligung von Frauen in unserem Land. Richtig ist, dass diese Benachteiligungen bestehen, aber
ständig mehr ausgeglichen werden und der Europäische Gerichtshof gerade alle
Vorbehalte gegen Waffendienst von Frauen weggewischt hat. Wehrpflicht darf jetzt
nur noch als Wehrpflicht für Frauen und Männer geregelt werden oder muss ganz
beendet werden. Benachteiligungen müssen positiv ausgeglichen werden, sie dürfen
nicht Anlass für sachfremde Benachteiligungen anderer sein. Aber es geht nicht nur um unrichtige
Behauptungen. Verschwiegen wird bei allen Diskussionen über die
Wehrpflicht, welche Probleme sie Kriegsdienstverweigerern bringt. Das Grundrecht
aus Art. 4 (3) GG wird wegen der Wehrpflicht abhängig gemacht von
Antragstellung, staatlicher Überprüfung und einem Ersatzdienst, der länger
dauert als der Grundwehrdienst. Wer sich dem nicht fügt, wird entgegen der
Garantie der Gewissensfreiheit im Grundgesetz mit Hilfe der Wehrpflicht
kriminalisiert. Jedes Jahr werden Totalverweigerer deshalb zu Freiheitsstrafen
verurteilt. Verschwiegen wird, wie schwer die Wehrpflicht mit den
Grundrechtseinschränkungen und Einkommensnachteilen, der Unterbrechung der
Karriere und der Trennung von Partnerinnen und Freunden in das Leben der jungen
Wehrpflichtigen eingreift. Wer das fordert, müsste sehr wichtige Gründe haben,
die es aber nicht gibt. Verschwiegen wird, welche Folgen die Wehrpflicht für ganze
Berufsbereiche hat. Informatiker und I-Techniker müssen angesichts der rasanten
Entwicklung in ihren Bereichen nach einem Jahr Unterbrechung ganz neu anfangen.
Existenzgründer verlieren ihre Existenz, Künstler ihre Engagements und die
notwendige Übung. Die Wehrpflicht schadet vielfach, und ihre Abschaffung würde
manche Green Card unnötig machen. Verschwiegen wird, welche volkswirtschaftlichen Schäden die
Wehrpflicht verursacht. Deutsche Berufsanfänger sind im internationalen
Vergleich zu alt. Das liegt nur zum Teil am Schul- und Ausbildungssystem, zum
Teil aber an der Wehrpflicht, die in fast allen konkurrierenden Industriestaaten
weggefallen ist oder demnächst wegfällt, in den angelsächsischen Ländern, in
Frankreich, Italien, Spanien, den BENELUX-Ländern, Japan und Russland. Es wird
Zeit, dass Deutschland dem folgt. Verschwiegen wird, dass die Wehrpflicht nach der
Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (insbesondere im Urteil vom
13.4.1978) unter der Herrschaft des Gleichheits-Artikels 3 GG steht.
Wehrgerechtigkeit ist aber längst nicht mehr gegeben. Von den ca. 420.000
Wehrpflichtigen eines Jahrganges leisten ca. 135.000 Grundwehrdienst von zehn
Monaten, ziemlich genau ebenso viele einen Ersatzdienst (vor allem als Zivis
oder als Katastrophenschutzhelfer). Über ein Drittel ist untauglich oder befreit
(Väter, dritte Söhne, Theologen etc.), kann normal bezahlte Arbeit anrechnen
lassen (Zeit- und Berufssoldaten, Polizisten, unabkömmlich Gestellte etc.) oder
bleibt übrig. Die in Art. 3 GG geforderte Gleichheit gibt es nicht. Würde der
Anteil der Wehrpflichtigen verringert, würde die Wehr-Ungerechtigkeit noch
schlimmer. Verschwiegen wird schließlich, dass zur Aussetzung der
Wehrpflicht eine einfache Anordnung des Verteidigungsministers ausreicht. Ordnet
er an, dass niemand einberufen wird, ist die Wehrpflicht zu Ende. Die
Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend wird dann dasselbe für
den Zivildienst anordnen. Mehr ist nicht nötig. Nach allem ist der völlige Verzicht auf die Wehrpflicht zu fordern. Ihr
Wegfall spart Geld, dient dem Frieden und schafft Arbeitsplätze im sozialen
Bereich. Ohne Wehrpflicht können junge Menschen ihr Leben besser planen, ihren
Beruf früher antreten und müssen nicht Sonderopfer bringen, die viele
Befürworter der Wehrpflicht selbst nie gebracht haben. Die Spitzenpolitiker und
Spitzenpolitikerinnen sollten nüchtern sehen, wieviel schwieriger die
Arbeitsmarktsituation heute ist als zur Zeit ihres Berufsanfangs und zur Zeit
des kalten Krieges. Was vielen von ihnen erspart blieb, obwohl es den
Berufseinstieg kaum belastet hätte, ist für junge Menschen heute voller
Schwierigkeiten. Diskutieren müssen Kriegsgegner allerdings, wie erreicht werden kann, dass
die von der Kommission beschriebene Interventionsarmee nicht neue Angriffskriege
führt sondern wirklich für die Friedenssicherung der UNO zur Verfügung steht,
also eine Art Polizei wird. Politisch geht es also darum, die
verteidigungspolitischen Richtlinien des früheren Verteidigungsministers Rühe
wegzubekommen und die unklare NATO-Doktrin so zu verändern, dass Deutschland und
seine Verbündeten wirklich dem Frieden der Welt dienen. 25.5.2000
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Ceterum censeo:
Die Wehrpflicht muss endlich abgeschafft
werdenEin Widerspruch gegen Wehrpflichtbefürworter in 32
Absätzen