Nach wie vor kann jeder gegen die Wehrpflicht vorgehen. Je früher desto besser.
Wenn die Erfassung kommt, kann man beantragen, dass die Daten nicht an die Wehrverwaltung weitergegeben werden und bei Ablehnung des Antrags vor Gericht darauf klagen, dass die Weitergabe der Personaldaten an die Bundeswehr verboten wird.
Wer zur Musterung geladen wird, kann dagegen ebenso vorgehen wie gegen die Festsetzung im Musterungsbescheid, dass man für den Wehrdienst zur Verfügung steht.
Auch in allen weiteren denkbaren Verfahren kann die Verfassungsmäßigkeit der Wehrpflicht angezweifelt werden, im Streit um Zurückstellungen, im KDV-Anerkennungsverfahren und im Streit um die Einberufung. Selbst wer schon im Dienst ist, kann die Entlassung beantragen und diese gerichtlich durchzusetzen versuchen.
Einige Gerichte in Deutschland hatten so starke Bedenken gegen die Verfassungsmäßigkeit der Wehrpflicht, dass sie die bei ihnen anhängige Verfahren ausgesetzt und die Sache dem Bundesverfassungsgericht zur Entscheidung vorgelegt haben. Das Bundesverfassungsgericht hat die die Vorlagen wegen formaler Mängel als "unzulässig" zurückgewiesen und - anders als in der Presse dargestellt - über die Verfassungsmäßigkeit der heutigen Wehrpflicht nicht entschieden. Die Entscheidungen der Bundesverfassungsgerichts über die Unzulässigkeit der Vorlagen lesen sich streckenweise wie Anleitungen für eine zulässige Verfassungsbeschwerde. Die Hürden sind hoch, aber nicht unüberwindbar.
Vorlagebeschluss des Landgerichts Potsdam vom 19.3.1999
Entscheidung des
Bundesverfassungsgerichts vom 20.2.2002
Vorlagebeschluss des Amtsgerichts Düsseldorf vom 30.10.2001
Entscheidung des
Bundesverfassungsgerichts vom 27.3.2002
Vorlagebeschluss des Verwaltungsgerichts Stuttgart
Wer selber klagen will, sollte sich an den Entscheidungen dieser Gerichte ebenso orientieren wie an den Argumenten, die wir in der folgenden Musterklage ausgeführt haben.
Um Richter dazu zu bringen, die Verfassungswidrigkeit der Wehrpflicht zu erkennen, sind nicht nur die auf der Hand liegenden Fakten wie Wehrgerechtigkeit, und Benachteiligung von Männern von Bedeutung, sondern auch, dass alles juristisch einwandfrei vorgetragen wird. Obwohl es keinen Anwaltzwang für diese Verfahren gibt, empfehlen wir, ein solches Verfahren mit Anwältinnen oder Anwälten zu betreiben, die sich im Wehrrecht auskennen. Geeignete Anwälte finden Sie hier.